| Beschreibung |
Information
Die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH unterstützt Kinofilme und außergewöhnliche Fernsehproduktionen aller Genres. Vom ersten Drehbuchentwurf über die Produktion bis hin zum Verleih und Vertrieb und der Festivalpräsentation werden Filmprojekte finanziell gefördert. Auch internationale Koproduktionen können gefördert werden. Ziel ist es, interessante Koproduktionen nach Hamburg und Schleswig-Holstein zu ziehen, die Produzenten aus der Region als potentielle Koproduktionspartner für internationale Projekte zu stärken und bestehende Kooperationen fortzuführen.
Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Richtlininen der FFHSH und das Merkblatt aufmerksam durch und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der zuständigen Ansprechpartnerin.
Förderungen von Drehbuch, Projektentwicklung, Produktion sowie Verleih und Ver trieb werden grundsätzlich in Form von erfolgsbedingt rückzahlbaren Darlehen gewährt.
Die Mittel werden nach den in den Richtlinien festgelegten Förderungs grund sätzen von zwei verschiedenen Auswahlgremien vergeben. Die Zuständigkeit der Gremien wird von der Höhe der zu erwartenden Herstellungskosten bestimmt: Gremium 1 ist für alle Produktionen mit Herstellungskosten über 800.000 Euro zu ständig. Anträge für Produktionen mit Herstellungskosten bis zu 800.000 Euro wer den von Gremium 2 entschieden. Anträge können für beide Gremien jeweils dreimal im Jahr ein gereicht werden. Die aktuellen Einreichtermine sind auf der FFHSH-Website veröffentlicht. Auch der Einreichtermin für die Hamburger Kinopreise, über die einmal im Jahr eine aus Branchenfachleuten bestehende Jury entscheidet, wird auf der FFHSH-Website bekannt gegeben. Die Gremien entscheiden etwa acht Wochen nach dem Einreichtermin. Die Ergebnisse werden auf der FFHSH-Seite unter der Rubrik »Gefördertes« veröffentlicht. Einreichungen für Untertitelung, Besondere Maßnahmen und Materialsicherung sind nicht an die Gremientermine gebunden. Näheres wird auf den entsprechenden Merkblättern erläutert.Aus dem Sonderprogramm Animation der Freien und Hansestadt Hamburg können noch Restmittel vergeben werden. Mit dem Programm wird die Beschäftigung von freien Kreativen im Bereich von Drehbuch, Projekt entwicklung und Produktion von Animationsfilmen gefördert. Es können ausschließlich direkte und indirekte Kosten für die Beschäftigung von freien Mitarbeitern im kreativen Bereich, die ihren ersten Wohnsitz in Hamburg haben, unterstützt werden. Die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein hat ein Sonderprogramm für die Kinodigitalisierung aufgelegt. Ab sofort können gewerbliche Programmkinos und Filmkunsttheater in Hamburg Anträge auf Investitionszuschüsse stellen. Der Zuschuss wird für den Erwerb von Server, Projektor und für die Installation einer digitalen Projektionstechnik (im Regelfall ab 2K im DCI-Standard) gewährt. Nicht gefördert werden Investitionen mit Miet- und Leasing-Verträgen sowie Ausgaben für bauliche Modernisierungen. Das Sonderprogramm läuft bis 2014. Anträge können jeweils zu den Terminen des Gremiums 2 eingereicht werden. Außerdem werden jährlich insgesamt 450.000 Euro für die Herstellung von Fernsehproduktionen an Produktionsfirmen mit Sitz in Schleswig-Holstein vergeben, um Schleswig-Holstein als Film- und Fernsehstandort zu stärken. Voraussetzung für diese Unterstützung ist, dass sich der NDR an dem Projekt beteiligt.
Seit der Fusion 2007 setzt die Filmwerkstatt Kiel unter dem Dach der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH ihre Arbeit fort. Informationen über die Förderbereiche, Förderrichtlinien und Anträge der Filmwerkstatt Kiel finden Sie hier. Seit dem Start des EU-geförderten New-Media-Projekts First Motion Anfang 2010 beteiligt sich die FFHSH im Verbund von zehn Partnern in sieben Ländern auch an der Förderung digitaler Formate, Produktions-, Distributions- und Förderstrategien im Ostseeraum. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bedingung
Ziel der Förderung ist die Entwicklung, Pflege und Stärkung der Filmkultur und Filmwirtschaft in Hamburg und Schleswig-Holstein. Insbesondere sollen gefördert werden: • wirtschaftlich erfolgversprechende Filmproduktionen, • Filme verschiedener Genres, die einen wichtigen Beitrag zur Filmkultur leisten, • Fernsehspiele und Serien von hohem Qualitätsstandard, die nach Inhalt, Form und Besetzung auf eine internationale Auswertung ausgerichtet sind, • kulturell bedeutende Fernseh- und Videoproduktionen Dazu gehören auch Maßnahmen im Vorfeld der Produktion und Maßnahmen zur Stärkung des Verleih-, Vertriebs- und Abspielbereichs. Zur Stärkung der audiovisuellen Medien in Hamburg und Schleswig-Holstein ist anzustreben, dass das 1,5-fache der Gesamtförderungssumme des laufenden Jahres in Hamburg und Schleswig-Holstein ausgegeben wird. Unbeschadet der Regelung des vorangegangenen Satzes können Förderungsempfänger mindestens 20% der Gesamtherstellungskosten in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgeben. Ziel der Förderung ist es auch, Beschäftigung in Hamburg und Schleswig-Holstein zu sichern und zu schaffen.
Die Förderung umfasst folgende Bereiche: • Drehbuch • Projektentwicklung • Produktion • Sondermaßnahmen • Verleih und Vertrieb • Filmabspiel und Filmpräsentation
|